lokale Agenda 21

Die Agenda 21 ist ein entwicklungs- und umweltpolitisches Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, dass 1992 auf der „Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen“ (UNCED) in Rio de Janeiro von 178 Staaten beschlossen wurde.

Einer der primären Ziele  ist die Schaffung einer nachhaltigen Entwicklung um die Bedürfnisse der heutigen Generation zu befriedigen ohne das dadurch die Chancen künftiger Generationen beeinträchtigt werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es vor allem in den Industrieländern weitreichender politischer Verränderungen, da diese im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung wesentlich mehr Ressourcen verbrauchen.

In Schwellen- und Entwicklungsländern bezieht sich die Agenda 21 eher auf Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, Bildung, Gesundheit, Trinkwasser- und Sanitärversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie ländliche Entwicklung.

Die Agenda 21 wurde als ein Maßnahmenpaket vereinbart, das vorrangig internationale Organisationen und nationale Regierungen anspricht; aber auch alle weiteren politischen Ebenen wurden aufgefordert, im Sinne dieser Ziele zu handeln. Gemäß Kapitel 28 („Initiativen der Kommunen zur Unterstützung der Agenda 21“) sind viele der globalen Probleme am besten auf der örtlichen Ebene zu lösen. Unter dem Motto „Global denken – lokal handeln!“ wird deshalb jede Kommune der 179 Unterzeichnerländer aufgerufen, eine eigene („lokale“) Agenda 21 zu erarbeiten.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auf der Homepage zur lokalen Agenda 21 in Stadt und Kreis Neuwied www.agenda-ring.de


Ihre Ansprechpartnerin bei der Kreisverwaltung Neuwied:

/ Abfall und Umweltschutz / Tier-, Pflanzen- und Naturschutz / Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien vereinbaren

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Rheinland-Pfalz setzt sich bei der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und seinen Verordnungen dafür ein, dass die Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass weiterhin ein dynamischer Ausbau der Erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz erfolgen kann und eine breite Akteursvielfalt gewahrt bleibt.

Die Landesregierung sieht Potenziale insbesondere bei der verbrauchsnahen Eigenstromerzeugung durch beispielsweise Photovoltaikanlagen oder der regelbaren Nutzung der Biomasse, um die fluktuierende Einspeisung anderer Energieträger auszugleichen. Auch vor dem Hintergrund der angestrebten Kopplung mit den Sektoren Wärme und Mobilität und für die Umsetzung der angestrebten Klimaschutz- und Energiewendeziele ist der Ausbau der Erneuerbaren stärker voranzutreiben.

Rechtsgrundlage

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

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