wassergefährdende Stoffe

Zu den wassergefährdenden Stoffen gehören alle chemischen Verbindungen oder deren Reaktionsprodukte, die geeignet sind, Gewässer zu verunreinigen oder in ihren physikalischen, chemischen oder biologischen Eigenschaften nachteilig zu verändern.

Hierzu gehören u. a. Lösemittel, mineralölhaltige Rückstände, Pflanzenbehandlungsmittel, Schwermetalle (z. B. Cadmium, Quecksilber), Phosphate sowie halogenierte Kohlenwasserstoffe, Säuren, laugen, PCB usw.

Die wassergefährdenden Stoffe werden in Abhängigkeit ihres Gefahrenpotentials in Wassergefährdungsklassen (WGK) von 1-3 eingestuft.

Im Zusammenhang mit wassergefährdenden Stoffen gibt es eine Vielzahl von Vorschriften. Die untere Wasserbehörde bearbeitet hier vor allem die gesetzlichen Vorgaben, die sich mit der Lagerung und dem Umgang solcher Stoffe befassen. Voraussetzung hierfür ist natürlich die Kenntnis darüber, dass wassergefährdende Stoffe verwendet oder gelagert werden.

Der Gesetzgeber hat genau aus diesem Grund in § 65 des Landeswassergesetzes eine Meldepflicht formuliert:

Wer

  • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des § 62 (1) WHG betreiben oder stilllegen will,
  • Anlagen zum Befördern solcher Stoffe betreiben oder stilllegen will oder
  • solche Stoffe ohne Anlagen lagern, abfüllen oder umschlagen will,

hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme der unteren Wasserbehörde anzuzeigen.

Es gibt, abgesehen von der Ausnahme bei oberirdischen Lagerbehältern für Benzin, Heizöl und Dieselkraftstoff mit einem Rauminhalt <1000 Liter außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten, keine weitere Mindermengenregelung. Theoretisch ist daher jede noch so kleine Menge meldepflichtig. Dies ist in der Praxis jedoch wenig sinnvoll.

Vielmehr kann man davon ausgehen, dass alle haushaltsüblichen Mengen in den original Verkaufsverpackungen oder in speziell zugelassenen Lagerbehältern nicht der Meldepflicht unterliegen. Dies gilt z. B. für den 5 l Kanister Motoröl oder den Ersatzkanister Dieselkraftstoff. Selbstverständlich sind auch solche Mengen in hierfür zugelassenen Behältnissen, sicher verschlossen und an geeigneter Stelle aufzubewahren.

Für den privaten Anwender besteht im Normalfall auch keine Notwendigkeit solche Stoffe in größeren Mengen zu lagern. Besondere Maßnahmen werden durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) auch erst ab einer Menge von 100 Litern eines flüssigen Stoffes der Wassergefährdungsklasse 2 vorgeschrieben.

Durch die Vielzahl der Vorschriften sind pauschale Aussagen über die Erforderlichkeit oder die Art der Maßnahmen jedoch nicht möglich. Ob und wenn ja welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, wird für jeden Einzelfall im Rahmen des Anzeigeverfahrens geprüft.

Ihre Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung:

/ Beratungstelefon "Nummer gegen Kummer"

Leistungsbeschreibung

Unter 116 111 oder 0800 – 111 0 333 können Kinder und Jugendliche mit qualifizierten BeraternInnen über jedes nur denkbare Problem sprechen, anonym und kostenlos vom Festnetz und Handy. Im Bedarfsfall vermitteln diese auch an eine Beratungsstelle in der Nähe.
Das bundesweit gebührenfreie Kinder- und Jugendtelefon ist montags bis samstags von 14:00 bis 20:00 Uhr.

Samstags von 14 bis 20 Uhr sind junge Leute zwischen 16 und 21 Jahren am Telefonhörer, denn vielen Jugendlichen fällt es leichter, mit anderen Jugendlichen über ihre Sorge und Probleme zu reden.
Eine Alternative zum Gespräch am Telefon ist die kostenlose und vertrauliche em@il-Beratung der „Nummer gegen Kummer“ . Rund um die Uhr und in einem passwortgeschützten Bereich kann an das Beratungsteam geschrieben werden. Die Antwort erfolgt in der Regel innerhalb von ein bis zwei Tagen.

Für Eltern und andere Erziehende steht darüber hinaus ein spezielles Elterntelefon bereit. Hier erhalten Betroffene - wenn gewünscht auch anonym - Hilfestellung in allen Fragen rund um das Thema Erziehung. Das Elterntelefon ist bundesweit unter der kostenlosen Rufnummer 0800/111 0 550 montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags bis 19:00 Uhr zu erreichen.
 

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