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Terminservice (Für Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinden des Landkreises):


Die Kfz-Zulassung für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Neuwied und ihren Stadtteilen finden Sie hier


Weitere Informationen/Formulare:

/ Kfz-Zulassung: Diebstahl Fahrzeugpapiere/Kennzeichen

Leistungsbeschreibung

Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (des Fahrzeugscheins)

Notwendige Unterlagen

Bei angemeldeten Fahrzeugen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO

  • Diebstahlsanzeige der Polizei

  • In Vertretung:

    • Vollmacht
    • Ausweis des Halters (wird auch in Kopie anerkannt)
    • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)

Hinweis: Wenn die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeuges abgelaufen ist, kann keine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt werden.  In diesem Fall erhalten Sie bei der Zulassungsstelle einen Auszug der technischen Daten Ihres Fahrzeuges, damit die Hauptuntersuchung durchgeführt werden kann.

Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • Diebstahslanzeige der Polizei

  • In Vertretung:

    • Vollmacht
    • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
    • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)

 

Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (des Fahrzeugscheins)

Notwendige Unterlagen

Bei angemeldeten Fahrzeugen:

  • Halter muss persönlich vorsprechen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO

Hinweis: Wenn die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeuges abgelaufen ist, kann keine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt werden.  In diesem Fall erhalten Sie bei der Zulassungsstelle einen Auszug der technischen Daten Ihres Fahrzeuges, damit die Hauptuntersuchung durchgeführt werden kann.

Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen:

  • Halter muss persönlich vorsprechen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

 

Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (des Fahrzeugbriefs)

Notwendige Unterlagen

Bei angemeldeten Fahrzeugen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO

  • Diebstahlsanzeige der Polizei

  • In Vertretung:

    • Vollmacht
    • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
    • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)

 

Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Diebstahlsanzeige der Polizei

  • In Vertretung:

    • Vollmacht
    • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
    • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)

 

Hinweis: Die Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Ablauf einer Frist von 15 Tagen neu ausgestellt werden.

 

Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (des Fahrzeugbriefs)

Notwendige Unterlagen

Bei angemeldeten Fahrzeugen:

  • Halter muss persönlich vorsprechen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO

 

Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen:

  • Halter muss persönlich vorsprechen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

 

Hinweis: Die Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Ablauf einer Frist von 15 Tagen neu ausgestellt werden.

 

Diebstahl der Kennzeichen

Notwendige Unterlagen

  • gültiger Personalausweis + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO

  • verbleibendes Kennzeichen

  • Diebstahlsanzeige der Polizei

  • In Vertretung:

    • Vollmacht
    • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
    • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)

Hinweis: Das aktuelle Kennzeichen kann nicht weiter verwendet werden, es muss also eine neue Kennzeichenkombination zugeteilt werden.

 

Verlust der Kennzeichen

Notwendige Unterlagen

  • Halter muss persönlich vorsprechen

  • gültiger Personalausweis + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO

  • verbleibendes Kennzeichen

     

Hinweis: Das aktuelle Kennzeichen kann nicht weiter verwendet werden, es muss also eine neue Kennzeichenkombination zugeteilt werden.

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