Rund um KFZ

KFZ-Online Dienste



Terminservice (Für Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinden des Landkreises):


Die Kfz-Zulassung für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Neuwied und ihren Stadtteilen finden Sie hier


Weitere Informationen/Formulare:

/ Kfz-Zulassung: Oldtimer

Leistungsbeschreibung

Ist ein Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmalig in den Verkehr genommen worden, so besteht die Möglichkeit es unter Vorlage eines Oldtimergutachtens gemäß § 23 StVZO als historisches Fahrzeug zuzulassen. Historische Fahrzeuge erhalten ein H-Kennzeichen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

bei einem angemeldeten Fahrzeug

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bei Fahrzeugen die vor dem 01.10.2005 zugelassen wurden, sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mitzubringen
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO
  • Personalausweis oder Reisepass + Meldebscheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
  • beide Kennzeichen
  • Abnahme nach § 23 StVZO
  • In Vertretung
    • Vollmacht
    • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
    • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)
    • Sepa-Mandat zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer
    • Banknachweis, z.B. Bankkarte oder Kontoauszug (wird auch als Kopie anerkannt)

bei einem abgemeldeten Fahrzeug

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bei Fahrzeugen die vor dem 01.10.2005 zugelassen wurden, sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mitzubringen
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO
  • Personalausweis oder Reisepass + Meldebscheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
  • beide Kennzeichen
  • Abnahme nach § 23 StVZO
  • In Vertretung
    • Vollmacht
    • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
    • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)
    • Sepa-Mandat zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer
    • Banknachweis, z.B. Bankkarte oder Kontoauszug (wird auch als Kopie anerkannt


Zugeordnete Abteilungen

Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.