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Die Kfz-Zulassung für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Neuwied und ihren Stadtteilen finden Sie hier


Weitere Informationen/Formulare:

/ Kfz-Zulassung: Rote 06er-Kennzeichen (Händlerkennzeichen)

Leistungsbeschreibung

Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern können für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen rote 06er Kennzeichen zugeteilt werden. Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, hierfür ist die Fahrt vor Antritt in das Fahrzeugscheinheft, das einem bei der Zuteilung des Kennzeichens ausgestellt wird, einzutragen und zusätzlich in ein Fahrtenbuch.

Damit ein solches Kennzeichen zugeteilt werden kann, muss ein Antrag auf Zuteilung gestellt werden.

Grundsätzlich wird ein 06er Kennzeichen zunächst nur befristet zugeteilt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Schriftlicher Antrag

  • Gewerbeanmeldung

  • bei juristischen Personen zusätzlich Handelsregisterauszug

  • Ausführliches Führungszeugnis (muss bei der für Sie zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. Stadtverwaltung beantragt werden und wird von dort direkt zur Zulassungsstelle geschickt)

  • eVB Nummer der Versicherung für rote Kennzeichen

  • Personalausweis des Geschäftsführers

  • SEPA Lastschriftmandat + Kontonachweis (z.B. EC-Karte, Kontoauszug) zwecks Einzug der KFZ-Steuer

 

Was benötigt man, wenn das Fahrzeugscheinheft bzw. das Fahrtenbuch voll ist?

Unter Vorlage des Fahrzeugscheinheftes und des Fahrtenbuch kann ein neues Fahrzeugscheinheft bzw. ein neues Fahrtenbuch ausgestellt werden.

Was benötigt man, wenn das Fahrzeugscheinheft bzw. das Fahrtenbuch in Verlust ist?

Bei Verlust des Fahrzeugscheinheftes bzw. des Fahrtenbuches ist es zwingend erforderlich, dass der Geschäftsführer persönlich bei der Zulassungsstelle vorspricht. Bei der Zulassungsstelle muss eine Eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgelegt werden damit neue Dokumente ausgestellt werden können.

Was muss veranlasst werden, wenn ein Kennzeichen in Verlust ist?

Bei Kennzeichenverlust ist es zwingend erforderlich, dass der Geschäftsführer persönlich bei der Zulassungsstelle vorspricht. Über den Verlust ist eine Eidesstattliche Versicherung abzulegen. Die Kennzeichenkombination des in Verlust geratenen Kennzeichens muss für 10 Jahre gesperrt werden. Somit muss ein komplett neues Kennzeichen zugeteilt werden.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis

  • aktuelle Gewerbeanmeldung

  • eVB Nummer der Versicherung für rote Kennzeichen

  • EC-Karte zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer

  • ggf. das noch vorhandene Kennzeichen

  • ggf. neues Führungszeugnis

 

Was muss veranlasst werden, wenn sich die Firmenanschrift ändert?

Ändert sich der Firmensitz, muss dies umgehend der Zulassungsstelle mitgeteilt werden. Unter Vorlage der geänderten Gewerbeanmeldung, des Fahrzeugscheinheftes und des Fahrtenbuches muss die Anschrift zu dem 06er Kennzeichen geändert werden.

Was muss veranlasst werden um die Befristung des Kennzeichens aufzuheben?

Erweist sich der Halter des 06er Kennzeichen innerhalb des Zeitraumes der Befristung als zuverlässig, kann die Befristung raus genommen werden.

Hierfür muss man spätestens 14 Tage vor Ablauf der Frist einen Termin mit der Zulassungsstelle für die Aufhebung der Befristung vereinbaren. Unter Vorlage des Fahrzeugscheinheftes und des Fahrtenbuches kann die Befristung aufgehoben werden.

Sollten Sie die Aufhebung der Befristung oder eine Verlängerung des Kennzeichens nicht beantragen, so gilt Ihr Kennzeichen nach Ablauf der Befristung als nicht mehr zugeteilt und darf nicht mehr genutzt werden.

Rückgabe des 06er Kennzeichen

Das 06er Kennzeichen kann jederzeit zurückgegeben werden. Hierfür müssen Sie die Kennzeichen, das Fahrzeugscheinheft und das Fahrtenbuch bei der Zulassungsbehörde vorlegen.

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