⇑ / Kfz-Zulassung: Änderung der Halterdaten
Leistungsbeschreibung
Bei Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks oder Namensänderung ist eine Halterdatenänderung bei der Zulassungsstelle anzuzeigen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei Fahrzeugen, die vor dem 01.10.2005 zugelassen wurden, sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mitzubringen
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO
- gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebscheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
- in Vertretung:
- Vollmacht
- Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
- Ausweis des Bevollmächtigen (wird auch als Kopie anerkannt)
Ummeldung von außerhalb des Zulassungsbezirks
- siehe unter Punkt "Kfz-Zulassung: Anmeldung (Gebrauchtfahrzeug)"
Namensänderung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bei Fahrzeugen die vor dem 01.10.2005 zugelassen wurden, sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mitzubringen
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO
- gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- ggf. Urkunde der Namensänderung / Stammbuch
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebscheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
- in Vertretung
- Vollmacht
- Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
- Ausweis des Bevollmächtigen (wird auch als Kopie anerkannt)