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Familie ist für viele ein sehr wichtiger Lebensbereich. Ehe, Partnerschaften und Familien können sehr unterschiedliche Gesichter haben, und leibliche und Adoptiv- sowie Pflege-Kinder können dazu gehören. Manchmal entstehen Patchwork- und Regenbogenfamilien oder Elternteile bleiben alleinerziehend, wenn Paare sich trennen oder ein Partner stirbt. Namen ändern sich, Urkunden werden ausgestellt, da sind eine Menge Verwaltungsleistungen abzuwickeln.
Unterkategorien
Leistungen
- Adoptionsverfahren und Adoptionsvermittlung
- Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
- Aufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft
- Berufsbildende Schulen: Berufliches Gymnasium anmelden
- Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen
- Elternzeit nach den ersten drei Lebensjahren nehmen
- Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
- Familienbuch
- Frühe Hilfen zur Unterstützung von Eltern in Erziehungsfragen
- Ganztagsschulen
- Hilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Jugendarbeit/ Jugendbildung
- Jugendgerichtshilfe
- Jugendhilfeplanung
- Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden
- Kinder mit Behinderung im Kindergarten- und Vorschulalter
- Kinder und Jugendliche Inobhutnahme
- Kind in KiTa anmelden
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Pflegekinder
- Schulpflicht
- Sorgeerklärung beurkunden
- Sorgerecht für unverheiratete Väter beantragen
- Sorgerecht verheiratete Mütter und Väter bei Trennung
- Unterhaltsansprüche beurkunden lassen
- Unterhaltsheranziehung
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Unterhaltsvorschuss jährliche Prüfung
- Vormundschaft und Pflegschaft übernehmen
- Weiterführende Schule Beratung erhalten
- Wirtschaftliche Jugendhilfe
Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2024
Ab Dienstag, dem 2. Januar 2024 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2024 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2024. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 30. April 2024.
Die o.g. Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2024 gepflanzt werden sollen.
Folgende Maßnahmen können
beantragt werden:
- Anpassung der Zeilenbreite (nur Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe): Block 10 (Maßnahmen 11 – 16)
- Pflanzung von Halb- und Hochstammreben: Block 20 (Maßnahmen 21 – 26)
- Rebsortenwechsel: Block 30 (Maßnahmen 31 – 56)
- Bodenordnung: Block 40 (Maßnahmen 41 – 46)
- Handarbeitsmauersteillagen: 51
- Querterrassierung: 53
Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen in 2024 lauten:
- Maßnahmen 11, 21, 31 und 41: 7.500 €/ha (Flachlagen)
- Maßnahmen 16, 26, 36 und 46: 10.000 €/ha (Flachlagen)
- Maßnahmen 12, 22, 32 und 42: 19.000 €/ha (Steillagen)
- Maßnahmen 14, 24, 34 und 44: 21.000 €/ha (Steilst- und Terrassenlagen)
- Maßnahmen 13, 23, 33 und 43: 7.500 €/ha (Extensive Anlagen)
- Maßnahmen 15, 25, 35 und 45: 6.000 €/ha (Nutzung gebrauchtes Material)
- Maßnahme 51: 32.000 €/ha (Handarbeitsmauersteillagen)
- Maßnahme 53: 24.000 €/ha (Neuanlage von Querterrassen)
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen.
Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Der unterschriebene Antrag muss bei der Kreisverwaltung bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden.
Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW (https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) die Richtlinie und die Antragsformulare ab Januar 2024 zum Download bereit.
https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/
Präsentationen zu den Veranstaltungen zum Download: