Landwirtschaft


                      

Leistungsbeschreibung

Der neuartige Coronavirus ist eine Herausforderung für das gesellschaftliche Leben. Das Infektionsgeschehen ändert sich schnell und bringt Maßnahmen mit sich, die jeden einzelnen in unterschiedlichsten Ausprägungen betreffen.

Es ist klar, dass dann viele Fragen aufkommen. Für alle Fragen rund um das Coronavirus stehen Ihnen diverse Hotlines zur Verfügung, die auf nachfolgender Seite einmal zusammengefasst sind:

Teaser

Zu allen Fragen rund um das Coranavirus können Sie sich unter anderem an die Hotline 0800 575 81 00 wenden.

An wen muss ich mich wenden?

Für sämtliche Fragen rund um das Coronavirus wenden Sie sich an die Rufnummer 0800 575 81 00.

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte beachten Sie, dass die Hotlines bestimmte Gesprächszeiten haben können. Die Hotline 0800 575 81 00 beispielsweise ist von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie am Wochenende von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar.

Was sollte ich noch wissen?

Für Anrufer aus dem Ausland steht die gebührenpflichtige Nummer 0049 6131 967777 zur Verfügung .

Gehörlose und Hörgeschädigte können sich an die E-Mail-Adressen: info.deaf@bmg.bund.de bzw. info.gehoerlos(at)bmg.bund.de wenden.

          


Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2024

Ab Dienstag, dem 2. Januar 2024 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2024 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2024. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 30. April 2024.

Die o.g. Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2024 gepflanzt werden sollen.

 

Folgende Maßnahmen können beantragt werden:

  •  Anpassung der Zeilenbreite (nur Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe): Block 10 (Maßnahmen 11 – 16)
  • Pflanzung von Halb- und Hochstammreben: Block 20 (Maßnahmen 21 – 26)
  • Rebsortenwechsel: Block 30 (Maßnahmen 31 – 56)
  • Bodenordnung: Block 40 (Maßnahmen 41 – 46)
  • Handarbeitsmauersteillagen: 51
  • Querterrassierung: 53


Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen in 2024 lauten:

  • Maßnahmen 11, 21, 31 und 41: 7.500 €/ha (Flachlagen)
  • Maßnahmen 16, 26, 36 und 46: 10.000 €/ha (Flachlagen)
  • Maßnahmen 12, 22, 32 und 42: 19.000 €/ha (Steillagen)
  • Maßnahmen 14, 24, 34 und 44: 21.000 €/ha (Steilst- und Terrassenlagen)
  • Maßnahmen 13, 23, 33 und 43: 7.500 €/ha (Extensive Anlagen)
  • Maßnahmen 15, 25, 35 und 45: 6.000 €/ha (Nutzung gebrauchtes Material)
  • Maßnahme 51: 32.000 €/ha (Handarbeitsmauersteillagen)
  • Maßnahme 53: 24.000 €/ha (Neuanlage von Querterrassen)

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.

Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen.

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Der unterschriebene Antrag muss bei der Kreisverwaltung bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden.

Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW (https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) die Richtlinie und die Antragsformulare ab Januar 2024 zum Download bereit.


https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/ 


                                

Präsentationen zu den Veranstaltungen zum Download:


 

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