Landwirtschaft


                      

Leistungsbeschreibung

Sie haben Symptome wie beispielsweise

  • Fieber,
  • Trockener Husten,
  • Müdigkeit
  • Schnupfen
  • Glieder-, Hals- oder Kopfschmerzen

und haben nun den Verdacht sich mit dem neuartigen Coronavirus angesteckt zu haben oder Sie möchten diese Erkrankung eventuell sicher für sich ausschließen. Dann stehen Ihnen diverse Fieberambulanzen zur Verfügung um Klarheit über Ihren aktuellen Gesundheitszustand zu bringen.

Teaser

Sie haben den Verdacht mit dem Coronavirus infiziert zu sein? Dann rufen Sie die direkt die Hotline der Fieberambulanz 0800 99 00 400 an. Hier erfahren Sie dann auch das weitere Vorgehen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Verdacht haben sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, wenden Sie sich zu erst telefonisch an die rheinland-pfälzischen Hotline "Fieberambulanz" unter der Nummer 0800 99 00 400. Erst im Anschluss ist ein Aufsuchen der nächst möglichen Fieberambulanz möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich zuerst an die rheinland-pfälzische Hotline „Fieberambulanz“ mit der Rufnummer 0800 99 00 400. Erst im Anschluss ist ein Aufsuchen der nächstgelegenen Fieberambulanz möglich.

Voraussetzungen

Sie haben Krankheitsymptome wie

  • Fieber,
  • rockener Husten,
  • Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns
  • Müdigkeit
  • Schnupfen
  • Glieder-, Hals- oder Kopfschmerzen
  • Atembeschwerden oder Kurzatmigkeit
  • Druckgefühl im Brustbereich
  • oder hatten Kontakt zu einem positiv auf Corona getesten Person.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Bei entsprechenden Symptomen scheuen Sie sich nicht direkt Kontakt zu den Fieberambulanzen aufzunehmen.

Unterstützende Institutionen

          


Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2024

Ab Dienstag, dem 2. Januar 2024 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2024 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2024. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 30. April 2024.

Die o.g. Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2024 gepflanzt werden sollen.

 

Folgende Maßnahmen können beantragt werden:

  •  Anpassung der Zeilenbreite (nur Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe): Block 10 (Maßnahmen 11 – 16)
  • Pflanzung von Halb- und Hochstammreben: Block 20 (Maßnahmen 21 – 26)
  • Rebsortenwechsel: Block 30 (Maßnahmen 31 – 56)
  • Bodenordnung: Block 40 (Maßnahmen 41 – 46)
  • Handarbeitsmauersteillagen: 51
  • Querterrassierung: 53


Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen in 2024 lauten:

  • Maßnahmen 11, 21, 31 und 41: 7.500 €/ha (Flachlagen)
  • Maßnahmen 16, 26, 36 und 46: 10.000 €/ha (Flachlagen)
  • Maßnahmen 12, 22, 32 und 42: 19.000 €/ha (Steillagen)
  • Maßnahmen 14, 24, 34 und 44: 21.000 €/ha (Steilst- und Terrassenlagen)
  • Maßnahmen 13, 23, 33 und 43: 7.500 €/ha (Extensive Anlagen)
  • Maßnahmen 15, 25, 35 und 45: 6.000 €/ha (Nutzung gebrauchtes Material)
  • Maßnahme 51: 32.000 €/ha (Handarbeitsmauersteillagen)
  • Maßnahme 53: 24.000 €/ha (Neuanlage von Querterrassen)

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.

Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen.

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Der unterschriebene Antrag muss bei der Kreisverwaltung bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden.

Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW (https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) die Richtlinie und die Antragsformulare ab Januar 2024 zum Download bereit.


https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/ 


                                

Präsentationen zu den Veranstaltungen zum Download:


 

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