Landwirtschaft


                      

Leistungsbeschreibung

Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz kann Ihnen als Tierbesitzer Beihilfen gewähren, um Verluste, die durch Tierseuchen oder deren Bekämpfung entstanden sind, zu mindern. Darüber hinaus gewährt die Tierseuchenkasse Beihilfen im Rahmen behördlicher Maßnahmen zur planmäßigen Bekämpfung von Tierseuchen und zur Erhaltung der Tiergesundheit.

Beihilfen werden allerdings nur für Tiere gewährt, für die eine Beitragspflicht bei der Tierseuchenkasse besteht (also Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Bienenvölker).
Die Beihilfen sind in der Beihilfesatzung der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz geregelt.
Hinweis:. Eine Beihilfe wird nicht gewährt in Fällen, in denen das Tiergesundheitsgesetz eine Entschädigung vorsieht.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der vollständige Antrag muss spätestens 30 Tage nach Eintritt des Schadens beim Veterinäramt  eingegangen sein.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Voraussetzung für die Gewährung einer Beihilfe ist insbesondere, dass Sie als Besitzer der Tiere

  • bei Ihrer Meldung an die Tierseuchenkasse die korrekte Anzahl der Tiere angegeben haben,
  • die Beiträge zur Tierseuchenkasse pünktlich bezahlt haben,
  • rechtzeitig einen Tierarzt hinzugezogen und das Veterinäramt über den Ausbruch einer Krankheit/Seuche verständigt haben,
  • die Krankheit durch einen Tierarzt haben bestätigen lassen (z.B. durch ein Gutachten oder einen Untersuchungsbefund),
  • die Verluste dokumentiert haben (z.B. durch Schlachtbescheinigungen).

Neben den Regelbeihilfen können auch Anträge auf freiwillige Beihilfen gestellt werden. Über diese Anträge entscheidet die Vertreterversammlung der Tierseuchenkasse.

Zuständige Mitarbeiter

          


Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2024

Ab Dienstag, dem 2. Januar 2024 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2024 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2024. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 30. April 2024.

Die o.g. Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2024 gepflanzt werden sollen.

 

Folgende Maßnahmen können beantragt werden:

  •  Anpassung der Zeilenbreite (nur Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe): Block 10 (Maßnahmen 11 – 16)
  • Pflanzung von Halb- und Hochstammreben: Block 20 (Maßnahmen 21 – 26)
  • Rebsortenwechsel: Block 30 (Maßnahmen 31 – 56)
  • Bodenordnung: Block 40 (Maßnahmen 41 – 46)
  • Handarbeitsmauersteillagen: 51
  • Querterrassierung: 53


Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen in 2024 lauten:

  • Maßnahmen 11, 21, 31 und 41: 7.500 €/ha (Flachlagen)
  • Maßnahmen 16, 26, 36 und 46: 10.000 €/ha (Flachlagen)
  • Maßnahmen 12, 22, 32 und 42: 19.000 €/ha (Steillagen)
  • Maßnahmen 14, 24, 34 und 44: 21.000 €/ha (Steilst- und Terrassenlagen)
  • Maßnahmen 13, 23, 33 und 43: 7.500 €/ha (Extensive Anlagen)
  • Maßnahmen 15, 25, 35 und 45: 6.000 €/ha (Nutzung gebrauchtes Material)
  • Maßnahme 51: 32.000 €/ha (Handarbeitsmauersteillagen)
  • Maßnahme 53: 24.000 €/ha (Neuanlage von Querterrassen)

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.

Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen.

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Der unterschriebene Antrag muss bei der Kreisverwaltung bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden.

Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW (https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) die Richtlinie und die Antragsformulare ab Januar 2024 zum Download bereit.


https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/ 


                                

Präsentationen zu den Veranstaltungen zum Download:


 

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