Landwirtschaft


                      

/ Meldung einer Tierhaltung

Leistungsbeschreibung

Die Haltung von folgenden Tieren  müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.

  • Rinder
  • Schweine (auch Minipigs)
  • Schafe
  • Ziegen
  • Einhufer (z.B. Pferd, Esel, Maultier, Maulesel, Zebra, Zebroide)
  • Hühner
  • Enten
  • Gänse
  • Fasane
  • Perlhühner
  • Rebhühner
  • Tauben
  • Truthühner
  • Wachteln
  • Laufvögel (z.B. Emu, Strauß, Nandu)
  • Gehegewild (z.B. Damwild, Rotwild, Muffelwild, Rehwild)
  • Kameliden (z.B. Kamel, Dromedar, Alpaka, Lama, Vikunja, Guanako)
  • andere Klauentiere
  • Fische (Aquakulturbetriebe und Angelteiche mit z.B. Forellen, Karpfen, Hechten, Schleien, Goldfischen, Aalen, Neunaugen, Zehnfußkrebsen, Weichtieren (diese Aufzählung ist nicht abschließend)
  • Bienen und Hummeln

Nach erfolgter Anzeige erhält Ihre Tierhaltung (Betrieb) eine zwölfstellige Registriernummer.

Bei den Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd, die im „Herkunfts- und Informationssystem Tier“ (kurz HI-Tier) verwaltet werden, erhält der Betrieb nach der Anmeldung automatisch eine Zugangs-PIN für das System.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name
  • Anschrift
  • Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen und Hummeln: Anzahl der Völker)
  • Nutzungsart der Tiere
  • Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort)
  •  bei Schweinen: Art der Haltung (Stallhaltung, Auslaufhaltung, Freilandhaltung)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Bei der Haltung von

  • Rindern,
  • Schweinen,
  • Schafen,
  • Ziegen,
  • Pferden und
  • Bienenvölkern

besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz. (weitere Informationen unter www.tsk-rlp.de oder Telefon 0671/793-1212).

Zuständige Mitarbeiter

          


Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2024

Ab Dienstag, dem 2. Januar 2024 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2024 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2024. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 30. April 2024.

Die o.g. Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2024 gepflanzt werden sollen.

 

Folgende Maßnahmen können beantragt werden:

  •  Anpassung der Zeilenbreite (nur Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe): Block 10 (Maßnahmen 11 – 16)
  • Pflanzung von Halb- und Hochstammreben: Block 20 (Maßnahmen 21 – 26)
  • Rebsortenwechsel: Block 30 (Maßnahmen 31 – 56)
  • Bodenordnung: Block 40 (Maßnahmen 41 – 46)
  • Handarbeitsmauersteillagen: 51
  • Querterrassierung: 53


Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen in 2024 lauten:

  • Maßnahmen 11, 21, 31 und 41: 7.500 €/ha (Flachlagen)
  • Maßnahmen 16, 26, 36 und 46: 10.000 €/ha (Flachlagen)
  • Maßnahmen 12, 22, 32 und 42: 19.000 €/ha (Steillagen)
  • Maßnahmen 14, 24, 34 und 44: 21.000 €/ha (Steilst- und Terrassenlagen)
  • Maßnahmen 13, 23, 33 und 43: 7.500 €/ha (Extensive Anlagen)
  • Maßnahmen 15, 25, 35 und 45: 6.000 €/ha (Nutzung gebrauchtes Material)
  • Maßnahme 51: 32.000 €/ha (Handarbeitsmauersteillagen)
  • Maßnahme 53: 24.000 €/ha (Neuanlage von Querterrassen)

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.

Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen.

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Der unterschriebene Antrag muss bei der Kreisverwaltung bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden.

Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW (https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) die Richtlinie und die Antragsformulare ab Januar 2024 zum Download bereit.


https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/ 


                                

Präsentationen zu den Veranstaltungen zum Download:


 

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