Landwirtschaft


                      

/ Infektionsschutz / Umwelthygiene

Leistungsbeschreibung

Infektionsschutz:

Schwerpunktaufgabe des Infektionsschutzes ist die Erfassung meldepflichtiger Infektionskrankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz, die Durchführung seuchenhygienischer Ermittlungen und die Einleitung von Maßnahmen, die eine Weiterverbreitung verhindern, gegebenenfalls auch die Absonderung von Erkrankten oder Tätigkeitsverbote. Nach dem Landesgesetz zur Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes vom 17.11.1995 wird die Hygiene in folgenden Einrichtungen überwacht:

  • Medizinische und Pflegeeinrichtungen
  • Blutspendeeinrichtungen
  • Einrichtungen des Rettungs- und Krankentransportwesens
  • Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen
  • Anlagen zur Trinkwasserversorgung
  • Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung
  • Einrichtungen des Kur- und Heilbäderwesens
  • Einrichtungen der Körper- und Schönheitspflege
  • weitere öffentliche Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen

Es werden gutachterliche Stellungnahmen im Rahmen von Bauleitverfahren bei Baumaßnahmen mit möglicher Beeinträchtigung der Umwelt, Gutachten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei der Errichtung von Industrieanlagen sowie Gutachten zu Schadstoffbelastungen in Innenräumen öffentlicher Gebäude verfasst. 

MRE-Netz

Die Zunahme von multiresistenten Erregern (Resistenz gegen mehrere Antibiotika) in Einrichtungen des Gesundheitswesens in den letzten Jahren stellt eine große Herausforderung für den Infektionsschutz dar.

Um der Verbreitung von Problemkeimen in Krankenhäusern, Rehakliniken, Arztpraxen, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie im Rettungsdienst durch ein qualitätsgesichertes Vorgehen entgegen zu wirken, hat sich der Landkreis Neuwied dem bundesländerübergreifenden Netzwerk mre-netz regio rhein-ahr angeschlossen.

Viele Krankenhäuser, Alten- und Pflegeeinrichtungen im Kreis Neuwied sind mit dem Qualitätssiegel für Hygiene zertifiziert.

www.mre-rhein-ahr.net 

Stand: 04/2018

Rechtsgrundlage

          


Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2024

Ab Dienstag, dem 2. Januar 2024 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2024 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2024. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 30. April 2024.

Die o.g. Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2024 gepflanzt werden sollen.

 

Folgende Maßnahmen können beantragt werden:

  •  Anpassung der Zeilenbreite (nur Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe): Block 10 (Maßnahmen 11 – 16)
  • Pflanzung von Halb- und Hochstammreben: Block 20 (Maßnahmen 21 – 26)
  • Rebsortenwechsel: Block 30 (Maßnahmen 31 – 56)
  • Bodenordnung: Block 40 (Maßnahmen 41 – 46)
  • Handarbeitsmauersteillagen: 51
  • Querterrassierung: 53


Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen in 2024 lauten:

  • Maßnahmen 11, 21, 31 und 41: 7.500 €/ha (Flachlagen)
  • Maßnahmen 16, 26, 36 und 46: 10.000 €/ha (Flachlagen)
  • Maßnahmen 12, 22, 32 und 42: 19.000 €/ha (Steillagen)
  • Maßnahmen 14, 24, 34 und 44: 21.000 €/ha (Steilst- und Terrassenlagen)
  • Maßnahmen 13, 23, 33 und 43: 7.500 €/ha (Extensive Anlagen)
  • Maßnahmen 15, 25, 35 und 45: 6.000 €/ha (Nutzung gebrauchtes Material)
  • Maßnahme 51: 32.000 €/ha (Handarbeitsmauersteillagen)
  • Maßnahme 53: 24.000 €/ha (Neuanlage von Querterrassen)

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.

Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen.

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Der unterschriebene Antrag muss bei der Kreisverwaltung bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden.

Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW (https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) die Richtlinie und die Antragsformulare ab Januar 2024 zum Download bereit.


https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/ 


                                

Präsentationen zu den Veranstaltungen zum Download:


 

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