⇑ / Gesundheit, Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Veterinärwesen
Kontakt
Tel.: 02631 803-723Fax: 02631 803-737
E-Mail: poststelle@kreis-neuwied.de
Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr - 16:00 Uhr, Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Formulare
- ASP-Früherkennung
- Merkblatt ASP für Tierhalter, Tierärzte und Jäger
- Merkblatt FAQ ASP
- Merkblatt Probeentnahme auf ASP
- Merkblatt Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen
- Probenbegleitschein Tollwut
- Sammeluntersuchungsauftrag ASP
- Tierhaltererklärung Kälber - Grundimmunisierung während Trächtigkeit
- Untersuchungsauftrag ASP
Zugeordnete Mitarbeiter
Unterabteilungen
- Abteilungsleitung Gesundheit, Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Veterinärwesen
- Psychiatriekoordination
- Ref. 81 - 1. Leitung (Amtstierärztlicher Dienst & Verbraucherschutz)
- Ref. 81 - 2. Amtstierärztlicher Dienst
- Ref. 81 - 3. Verbraucherschutz
- Ref. 82 - 1. Leitung (Gesundheitsplanung & -förderung, Impfkoordination, Psychiatriekoordination)
- Ref. 82 - 2. Gesundheitsförderung
- Ref. 82 - 3. Gesundheitsplanung
- Ref. 83 - 1. Leitung (Infektionsschutz und Umwelthygiene)
- Ref. 83 - 2. Infektionsschutz/Umwelthygiene
- Ref. 84 - 1. Leitung (Sozialpsychiatrischer Dienst)
- Ref. 84 - 2. Sozialpsychiatrischer Dienst
- Ref. 85 - 1. Leitung (Amts- und Schulärztlicher Dienst)
- Ref. 85 - 3. Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
- Ref. 86 - 1. Leitung (Gesundheitsverwaltung und untere Landwirtschaftsbehörde)
- Ref. 86 - 2. Gesundheitsverwaltung
- Ref. 86 - 3. Untere Landwirtschaftsbehörde
Zuständigkeiten
- Abschluss des Landpachtvertrages anzeigen
- Agrarumweltmaßnahmen
- Allergenkennzeichnung
- Befähigungsnachweis für Tiertransporte beantragen
- Beihilfe Tierseuchenkasse
- Corona Fieberambulanzen
- Corona Hotline
- Corona in Rheinland-Pfalz
- Corona-Impfungen
- Corona-Schnellteststellen
- Cross Compliance Überprüfung
- Dateiformate im Rahmen der Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung für betroffene Lebensmittelunternehmer
- Direktzahlungen
- Eingriffe in Natur und Landschaft: Eingriffsregelung
- Fleischgewinnung: Hygieneüberwachung
- Geflügelpest
- Genehmigung von Tierversuchen beantragen
- Hausschlachtung anmelden
- Höfeordnung
- Infektionsschutz / Umwelthygiene
- Informationen über Verstöße im Bereich Lebensmittelrecht nach § 40 Abs. 1a LFGB
- Informationen zum neuartigen Coronavirus
- Meldung einer Tierhaltung
- Merkblätter Lebensmittelhygiene
- Schadensersatz bei Jagdschäden und Wildschäden
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Schweinepest/Afrikanische Schweinepest
- Tierarzneimittel verabreichen
- Tierische Nebenprodukte, Folgeprodukte, Tierkörperbeseitigung gewerblicher Umgang
- Tierische Nebenprodukte: beseitigen
- Tierschutz leben
- Tierseuchen
- Tollwut
- Tuberkuloseberatung beanspruchen
- Veterinärkontrollen bei Tiereinfuhren/-ausfuhren und innergemeinschaftlichen Verbringungen
- Veterinärwesen
- Wolf
- Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren, Erlaubnis beantragen
- Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung
Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2024
Ab Dienstag, dem 2. Januar 2024 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2024 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2024. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 30. April 2024.
Die o.g. Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2024 gepflanzt werden sollen.
Folgende Maßnahmen können
beantragt werden:
- Anpassung der Zeilenbreite (nur Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe): Block 10 (Maßnahmen 11 – 16)
- Pflanzung von Halb- und Hochstammreben: Block 20 (Maßnahmen 21 – 26)
- Rebsortenwechsel: Block 30 (Maßnahmen 31 – 56)
- Bodenordnung: Block 40 (Maßnahmen 41 – 46)
- Handarbeitsmauersteillagen: 51
- Querterrassierung: 53
Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen in 2024 lauten:
- Maßnahmen 11, 21, 31 und 41: 7.500 €/ha (Flachlagen)
- Maßnahmen 16, 26, 36 und 46: 10.000 €/ha (Flachlagen)
- Maßnahmen 12, 22, 32 und 42: 19.000 €/ha (Steillagen)
- Maßnahmen 14, 24, 34 und 44: 21.000 €/ha (Steilst- und Terrassenlagen)
- Maßnahmen 13, 23, 33 und 43: 7.500 €/ha (Extensive Anlagen)
- Maßnahmen 15, 25, 35 und 45: 6.000 €/ha (Nutzung gebrauchtes Material)
- Maßnahme 51: 32.000 €/ha (Handarbeitsmauersteillagen)
- Maßnahme 53: 24.000 €/ha (Neuanlage von Querterrassen)
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen.
Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Der unterschriebene Antrag muss bei der Kreisverwaltung bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden.
Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW (https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) die Richtlinie und die Antragsformulare ab Januar 2024 zum Download bereit.
https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/
Präsentationen zu den Veranstaltungen zum Download: